Wildzelten, campieren, biwakieren, ein heikles und viel diskutiertes Thema in Deutschland in dem oft viele Emotionen mit spielen. In diesem Beitrag wollen wir einmal so sachlich wie möglich an dieses Thema rangehen und aufklären und eventuell den ein oder anderen Irrtum aus dem Weg räumen.
Zu aller erst! Dieser Artikel soll nur einen kurzen Einblick in die Gesetzeslage zum Übernachten im Freien geben und erhebt absolut keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auch keinen auf Universalität oder das Prädikat „juristisch wertvoll“. Wer ins Detail recherchieren möchte, sollte sich mit den Naturschutz- und Waldgesetzen des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen.
Und hier liegt auch schon der sprichwörtliche Hund begraben! Die Gesetzeslage zum Wildzelten und Übernachten im Freien in Deutschland ist mehr als unübersichtlich, denn was man in der Natur darf und was nicht, wird Bundesland-intern geregelt und kann sich zum Teil sehr stark von einander unterscheiden. Hier ist Obacht geboten. Was in einem Bundesland noch erlaubt ist kann beim Nachbarn schon wieder verboten sein!
Generell gilt: In Naturschutzgebieten, z.B. Nationalparks, Biosphärenreservaten oder Biotopen, ist das Campen streng verboten. Die Küstenbereiche Deutschlands sind ebenfalls als gesonderte Schutzgebiete streng geschützt, deshalb kann ein Übernachten an Stränden oder in Dünen richtig zu Buche schlagen. Basis für diese Regelung ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie Anordnungen am jeweiligen Ort zum Wegegebot (Bleiben auf gekennzeichneten Wegen) und ausdrückliche Verbote zum Lagern oder Campen, z.B. auf Verbotsschildern oder Tafeln. Eine weitere halbwegs universelle Regel ist, dass ich auf Privatgrund, auch Privatwald, mit der Zustimmung des Eigentümers übernachten darf.
Das sogenannte Betretungsrecht beinhaltet, dass Wälder und Flure, egal ob privat oder nicht, zum Zwecke der Erholung betreten werden dürfen, solange man die allgemeinen Verhaltensregeln des Naturschutzes nicht verletzt. Auch laut §59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist jedermann das „Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen“ zu diesem Zweck gestattet.
Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen dem Schlafen im Zelt und dem Biwakieren, also Schlafen unter freiem Himmel ohne Zelt (z.B. nur mit Schlafsack/Isomatte, Hängematte oder selbst gebautem (nicht festem) Shelter). Beim genannten Betretungsrecht beziehen wir uns hier auf das bloße Übernachten ohne Zelt, das so gesehen wesentlich unproblematischer ist als Campen mit Zelt. Denn zum Biwakieren gibt es, im Gegensatz zum Zelten, nirgends ausdrückliche Regelungen im Gesetz. Auch ist „draußen“ im deutschen Gesetz nicht gleich draußen. Es gibt eine Unterteilung in freie Landschaft und Wald, bei denen es jeweils, wie bereits erwähnt, je nach Bundesland unterschiedliche Schutzgesetze gibt.
Hier mal ein Einblick in den aktuellen Bußgeldkatalog 2022
Nein. Auch hier greifen die Landesgesetze der einzelnen Bundesländer sowie das Bundeswaldgesetz. Generell gilt: Zelten im Wald ist in Deutschland nicht erlaubt! In manchen Bundesländern ist das Betreten des Waldes außerhalb der Wege in der Nachtzeit sogar verboten. Gehört der Wald einer Privatperson, befindet man sich sowieso auf Grund, der ohne Genehmigung gar nicht betreten werden darf.
Jein. Als freie Landschaft „zählen die Gebiete außerhalb des Waldes – wo ein eigenständiges Betretungsrecht greift – und außerhalb der bebauten Ortslagen“ (Bundesnaturschutzgesetz §44). Für das Zelten in freier Landschaft gibt es keinen Passus, der es explizit verbietet.
Wer dennoch in den Genuss des Draußen-Schlafens kommen und dabei auf der sicheren Seite sein möchte, für den gibt es in Deutschland ein paar Alternativen. Denn was die Meisten nicht wissen, mittlerweile gibt es viele sogenannte Trekkingplätze die in ganz Deutschland anzutreffen sind, an denen das Wildzelten offiziell erlaubt ist. Betrieben werden sie meist von den Gemeinden selbst, oder von Freizeitvereinigungen.
Bei diesen Plätzen handelt es sich um kleine freie Flächen für wenige Zelte, die meist nur zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen und für eine, maximal zwei Nächte zur Übernachtung vorgesehen sind. Manchmal sind die Plätze mit Komposttoiletten, Feuer- oder Kochstellen ausgestattet.
Jetzt bleibt nur die Frage, wie findet man diese Trekkinplätze? Ganz einfach, wir verraten es dir ;D
Alle Trekkingplätze im Überblick findest du hier.
© Naturpark Nordeifel e.V.
Wie man sieht ist das "richtige" wildzelten in Deutschland gesetzlich nicht erlaubt, Auch beim Biwakieren bewegt man sich in einer sehr dünnen und unübersichtlichen Grauzone. Zum Glück sieht es in der Realität aber oft anders aus. Während unserer Reise durch Deutschland, haben wir ausnahmslos wildgezeltet. Natürlich wurden wir dabei auch hin und wieder von Leuten gesehen. Diese waren aber eigentlich durchweg freundlich und eher an unser Reise interessiert oder haben sich erst gar nicht für uns interessiert.
Wir praktizieren das Wildzelten nach ein paar ganz einfachen Regeln.
Wir finden, der wichtigste Punkt beim wildzelten ist wie du dich verhältst. Es macht einen gewaltigen Unterschied ob du dich ruhig und respektvoll gegenüber der Natur und seinen Bewohnern verhältst oder ob du eine partywütige Gruppe mit Lärm und viel Alkohol bist.
Dennoch wollen wir noch einmal darauf hinweisen, dass dies ausschließlich unsere Ansicht und Meinung ist. Jeder bewertet dieses Thema anders und hat eine andere Meinung dazu.
Weitere Infos zu diesen Thema findest du hier.
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